
Rechtsanwalt (D)
und Avvocato (I)
Er ist am 30.11.55 in
Monfalcone (Italien) geboren.
Nach seinem Hochschulstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und J. W. Goethe-Universität in Frankfurt a. M. wurde er im Jahr 1983 als Rechtsanwalt zugelassen. Gleichzeitig absolvierte er ein italienisches Hochschulstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Macerata (Italien). 1982 gründete er mit Dr. Rudolf Lauda die Kanzlei. Er ist seit 1987 Fachanwalt für Arbeitsrecht und vereidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer der italienischen Sprache. Er ist seit Februar 1999 in Italien als Rechtsanwalt zugelassen.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind internationales Privatrecht und Wirtschaftsrecht, über die er regelmäßig in Fachzeitschriften und in der Tagespresse (u.a. FAZ, Handelsblatt) publiziert.
Er ist Mitglied des Vereins für den Gedankenaustausch deutsch-italienischer Juristen, der Arbeitsgemeinschaft für internationales Recht im Deutschen Anwaltsverein, des Hessischen Vereins der Fachanwälte und Gründungsmitglied von EUROADVICE (Brüssel), einem Zusammenschluß europäischer Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie gewählter Vertreter des italienischen Auslandsparlaments (Comites).
Sprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch.