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Digitalisierung des Straßengüterverkehrs: Die Einführung des eCMR-Briefes in Italien

Transportrecht

Digitalisierung des Straßengüterverkehrs: Die Einführung des eCMR-Briefes in Italien

Italien hat kürzlich den s.g. "Nationalen Plan für den Aufschwung und Resilienz" (#Piano nazionale di Ripresa e Resilienza#) verabschiedet und nach Brüssel geschickt. Der Plan beinhaltet u.a. Maßnahmen zur Effizienz und Digitalisierung des Straßentransports, die auf die Schaffung von "Infrastrukturen für nachhaltige Mobilität" abzielen, in Übereinstimmung mit den europäischen Verordnungen n.2020/1056 und n. 2020/1055.

Nach dem Plan erwartet die italienische Regierung vor allem von der Einführung des eCMR-Briefes:

  • größere Sicherheit, Schnelligkeit und Kosteneffizienz der Informationsflüsse;
  • Vereinfachung der Informationsflüsse zwischen den Akteuren der Logistikkette;
  • Senkung der Kosten, die wesentlich ausfallen als beim Papier-CMR;
  • geringere Möglichkeit von Fehlern und Diskrepanzen zwischen den Versionen des Absenders, des Frachtführers und des Empfängers der Waren;
  • größere Transparenz und einfachere Kontrolle, insbesondere im Hinblick auf Intermodalität und Doppelkontrollen, aufgrund der ständigen Überwachung der Vorgänge und der Möglichkeit, auf Informationen in Echtzeit zuzugreifen;
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Güterkraftverkehrsunternehmen bei der Akquisition von internationalen Transportaufträgen von Unternehmen in Ländern, die das oben genannte Protokoll bereits anwenden.

Die Einführung des eCMR-Briefes stellt sicher eine interessante Herausforderung sowohl für den wirtschaftlichen als auch für den juristischen Sektor dar, die wir mit Spannung verfolgen werden.