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Equal Pay ist nicht Verhandlungssache

Arbeitsrecht

Equal Pay ist nicht Verhandlungssache

Der Equal-Pay Grundsatz gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gegenüber der Forderung der weiblichen Mitarbeiterin einwendet, dass der männliche Kollege eben mehr gefordert hätte als sie und besser verhandelt hätte. Das Bundesarbeitsgericht verurteilte den nachgiebigen Arbeitgeber auf Zahlung des Differenzgehaltes (BAG Urt. V. 16.01.2023, 8 AZR 450/21).