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Fernmandanten gefährlich

Verbraucherrecht

Fernmandanten gefährlich

Die Pandemie fördert auch den Kontakt zu Mandanten, die den Rechtsanwalt nur noch über E-Mail beauftragen. Handelt es sich dabei um Verbraucher, geht der Rechtsanwalt – in Italien und in Deutschland– ein erhebliches Risiko ein, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.

Ein deutscher Universitätsstudent beauftragte eine Kölner Anwaltskanzlei mit der Beratung, wie man gegen eines seiner Auffassung nach ungerechtfertigten Notenbescheids im Bereich des Hochschulrechts vorgehen können. Die Kanzlei schickte den Studenten einen entsprechenden Mandatsvertrag mit Honorarvereinbarung, fertigten das Gutachten aus und erstellte die Rechnung. Der Student nahm das Gutachten dankend entgegen und widersprach der Honorarvereinbarung. Der Rechtsanwalt verklagte den Studenten erfolglos auf Zahlung. Im Fernabsatzverkehr muss jeder Vertrag mit einem Verbraucher – das gilt EUweit – mit einer Widerrufsbelehrung versehen sein (Siehe BGH, Urteil vom 19.11.2020, IX ZR 133/19).

Ein vorsichtiger Rechtsanwalt sollte seiner Mandatsvereinbarung eine Widerrufsbelehrung beifügen und erst 14 Tage warten, bevor er tätig wird. Alternativ kann man den Mandanten in die Kanzlei bestellen. Hier ist in Coronazeiten das Ansteckungsrisiko gegen das Ausfallrisiko abzuwägen.