Zum Hauptinhalt springen

GmbH: Virtuelle Gesellschafterversammlung ohne Satzungsregelung zulässig

Gesellschaftsrecht

GmbH: Virtuelle Gesellschafterversammlung ohne Satzungsregelung zulässig

Seit dem 01.08.2022 können Gesellschafterversammlungen einer GmbH auch rein virtuell abgehalten werden, ohne dass hierfür eine ausdrückliche Gestattung in der Satzung notwendig ist. § 48 Abs. 1 GmbHG wurde dahingehend ergänzt, dass Versammlungen nun fernmündlich oder mittels Videokommunikation abgehalten werden können, soweit sämtliche Gesellschafter sich damit in Textform einverstanden erklären. Eine entsprechende Bestimmung in der Satzung ist nicht mehr erforderlich.