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Grundsteuerreform

Immobilienrecht

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird in Deutschland von den Städten und Gemeinden, in deren Gebiet sich der Grundbesitz befindet, erhoben, und die Einnahmen fließen auch ausschließlich den Städten und Gemeinden zu.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen über einen langen Zeitraum.

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer - egal ob von kleinen Wohnungen, großen Häusern, bebauten oder unbebauten Grundstücken - sind dazu verpflichtet, dieses Jahr beim Finanzamt eine Sondersteuererklärung abzugeben.

Welche Daten die Eigentümer in der Steuererklärung angeben müssen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Zwar hatte der Bundestag 2019 das sogenannte Bundesmodell beschlossen, die Bundesländer durften aber davon abweichen und ein eigenes System entwickeln.

Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag muss im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eingereicht werden.

Die Erklärung muss elektronisch via ELSTER eingereicht werden. Nur in Ausnahmen darf sie auch per Papier eingereicht werden.