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Innereuropäische Vollstreckung von strafgerichtlichen Verurteilungen zur Zahlung von Schadenersatz

Innereuropäische Vollstreckung von strafgerichtlichen Verurteilungen zur Zahlung von Schadenersatz

Schadenersatzzahlungen, die Opfern einer Straftat als Zivilkläger in einem italienischen Strafurteil zugesprochen werden, können unmittelbar in Deutschland nach der Brüssel Ia-Verordnung vollstreckt werden. Ein italienisches Strafgericht hatte den Angeklagten im Strafurteil unter anderem verurteilt, an das Opfer der Straftat, das im Strafverfahren als Zivilkläger aufgetreten war, Schadenersatz zu zahlen. Die Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme als Ersatz für den durch die Straftat erlittenen Schaden konnte im Sinne der Brüssel Ia-VO als Entscheidung über einen zivilrechtlichen Anspruch qualifiziert werden und unterlag deshalb der unmittelbaren Vollstreckbarkeit der Verordnung. Das Opfer der Straftat konnte deshalb auf der Grundlage des italienischen Strafurteils direkt die deutschen Vollstreckungsbehörden mit der Eintreibung seiner Forderung beauftragen.