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Italien: 3G-Regel am Arbeitsplatz obligatorisch

Italien: 3G-Regel am Arbeitsplatz obligatorisch

Ab dem 15. Oktober 2021 ist für den Zugang zum Arbeitsplatz ein sogenannter Green Pass (Bescheinigung, dass der Arbeitnehmer geimpft oder genesen ist) erforderlich: Ein Arbeitnehmer ohne eine solche Bescheinigung gilt als unbezahlt abwesend, er darf aber aus diesem Grund nicht gekündigt werden (Gesetzesdekret Nr. 127 vom 21. September 2021).