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Italien – Förderungen für Sanierungen verlängert

Immobilienrecht

Italien – Förderungen für Sanierungen verlängert

Der italienische Staat hat zur Förderung der Bauwirtschaft verschiedene Programme aufgelegt, mit denen Sanierungen und Renovierungen von Immobilien erheblich gefördert werden. Bei einer erheblichen Verbesserung der Energieklasse werden die Kosten sogar sämtlich erstattet (110 %), es gibt aber auch erhebliche Zuschüsse bei Renovierung der Fassade (90 %) und bei anderen Sanierungsarbeiten (50 %, 60 %).

Bei Redaktionsschluss der Newsletter war es zwar sehr wahrscheinlich, aber noch nicht ganz sicher, dass die Förderung auch durch Abtretung der Forderungsberechtigung an den Bauunternehmer bis zum Jahre 2023 verlängert werden würde. Diese Abtretung hat es auch ausländische Investoren ermöglicht, die Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die Alternative zur Abtretung ist sonst ein Steuerguthaben, das nur denen etwas hilft, die in Italien auch Steuern bezahlen. Im Falle der wahrscheinlichen Verlängerungen ist aber mit stärkeren Kontrollen zu rechnen, da die Abtretung an die Bauunternehmer auch zu Missbrauch geführt hatte.