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Italien: Neuigkeiten im Bereich des Missbrauchs der wirtschaftlichen Abhängigkeit für digitale Plattformen

Vertriebsrecht

Italien: Neuigkeiten im Bereich des Missbrauchs der wirtschaftlichen Abhängigkeit für digitale Plattformen

Mit dem Gesetz Nr. 118/2022, das am 31. Oktober 2022 in Kraft treten wird, wurde das Gesetz über den Missbrauch wirtschaftlicher Abhängigkeit (Gesetz Nr. 192/1998) erheblich abgeändert.

Das Gesetz, welches in Italien inzwischen seit über zwanzig Jahren gilt, verbietet den Missbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit, in der sich ein Kunden- oder Lieferantenunternehmen befindet. Grundsätzlich ist eine solche Situation gegeben, wenn ein Unternehmen einem Vertragspartner ein übermäßiges Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten auferlegen kann.

Zu den wichtigsten Neuigkeiten gehört die widerlegbare Vermutung der wirtschaftlichen Abhängigkeit, wenn ein Unternehmen die Vermittlungsdienste einer digitalen Plattform nutzt, die eine entscheidende Rolle bei der Erreichung von gewerblichen Endnutzern oder Lieferanten spielt. In solchen Fällen obliegt es den Betreibern digitaler Plattformen, diese Vermutung zu widerlegen und das Fehlen einer wirtschaftlichen Abhängigkeit nachzuweisen, während der allgemeine Grundsatz - der auch außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Regelung gilt - vorsieht, dass die Beweislast bei der Vertragspartei liegt, die eine wirtschaftliche Abhängigkeit behauptet. Diese Vermutungsregelung gilt im deutschen Recht nicht. In Deutschland ist die Regelung des Missbrauchs wirtschaftlicher Abhängigkeit im Kartellgesetz (§ 20 GWB) geregelt, das kürzlich geändert wurde, um es an digitale Plattformen anzupassen (GWB-Digitalisierungsgesetz). Auf europäischer Ebene gilt ferner die EU-Verordnung 2019/1150 (P2B-Verordnung), die darauf abzielt, das wachsende vertragliche Ungleichgewicht zwischen Online-Plattformen und gewerblichen Nutzern zu begrenzen.

Schließlich hat der italienische Gesetzgeber eine prozessrechtliche Frage normiert, die bereits Gegenstand von gegenseitigen Entscheidungen war, indem die Zuständigkeit der spezialisierten Wirtschaftskammer (Sezioni specializzate in materia di impresa) ausdrücklich festgelegt wurde.