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Italienische Strafzettel, die via Post eingehen, sind irrelevant

Transportrecht

Italienische Strafzettel, die via Post eingehen, sind irrelevant

Wer ist nicht schon durch italienische Innenstädte gefahren und wurde dabei von der örtlichen Verwaltung gefilmt oder fotografiert? Wer kann von sich selbst behaupten, er habe deshalb noch keine Strafzettel von privaten Gesellschaften erhalten, die abenteuerliche Namen führen wie European Municipility Outsorcing, ein Unternehmen der Nivi s.r.l.? Dem sei jetzt berichtet, dass der Kassationshof durch Entscheidung vom 3. November 2020 (Nummer 2866) einer Beschwerde eines deutschen Autofahrers gegen einen solchen Strafzettel abgeholfen hat. Dabei stand außer Streit, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wurde; zum Vorteil des deutschen Autofahrers musste der Kassationshof aber berücksichtigen, dass der deutsche Staat der Vereinbarung zur Zustellung von Verwaltungsakten auf dem Postwege nie beigetreten ist. Daraus ergibt sich die für Verkehrssünder praktische Folge, dass eingehende Korrespondenz der Unternehmen, die von italienischen Gemeinden mit dem Forderungseinzug beauftragt werden, direkt der Endablage zugeführt werden können.