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Italienisches Arbeitsrecht: Italienischer Wirtschafts- und Arbeitsrat (CNEL) lehnt Mindestlohnvorschlag ab

Arbeitsrecht

Italienisches Arbeitsrecht: Italienischer Wirtschafts- und Arbeitsrat (CNEL) lehnt Mindestlohnvorschlag ab

Am 12. Oktober lehnte der CNEL (Italienischer Wirtschafts- und Arbeitsrat, der beratende Funktionen hat) den Vorschlag eines Mindestlohns von 9 EUR ab.

Die vom CNEL durchgeführten Vorarbeiten und Analysen haben deutlich gemacht, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns das große Problem der Erwerbsarmut nicht lösen würde, welches weit über die Frage der Löhne hinausgeht. Vielmehr geht es bei der Erwerbsarmut um das Arbeitsvolumen derjenigen, die in prekären und befristeten Arbeitsverhältnissen leben, um die Zusammensetzung des Einkommens innerhalb des Haushalts und um die Umverteilungsmaßnahmen des Staates.

Insbesondere für ausländische Leser sollte jedoch klargestellt werden, dass diese Entscheidung nicht bedeutet, dass die Arbeitnehmer in Italien in Bezug auf die Löhne keinen Schutz genießen. Dies liegt nicht nur daran, dass die italienische Verfassung das Recht auf einen gerechten und angemessenen Lohn regelt, sondern vor allem daran, dass die Tarifverhandlungen sehr aktiv sind. Der CNEL ist in der Tat der Ansicht, dass letztere zu bevorzugen und zu stärken sind, wobei er die Bedeutung von Kontrollen und aufsichtsrechtlichen Eingriffen gerade in den Bereichen der Scheinselbstständigkeit hervorhebt.