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Srl: Kein Kündigungsrecht für den Gesellschafter vor Zeitablauf

Gesellschaftsrecht

Srl: Kein Kündigungsrecht für den Gesellschafter vor Zeitablauf

In Italien ist es üblich, bereits bei Gründung der Gesellschaft ein Beendigungsdatum in der Satzung festzuschreiben.

Daher ist der Beschluss, den der Kassationshof am 5. September 2022 gefasst hat (26060/22), von großer praktischer Bedeutung. Danach ist eine ordentliche Kündigung des Gesellschafters vor Zeitablauf schlicht unwirksam.