Zum Hauptinhalt springen

Kommentar der italienischen Notare zum europäischen Nachlasszeugnis

Erbrecht

Kommentar der italienischen Notare zum europäischen Nachlasszeugnis

Die italienische Bundesnotarkammer hat ihre Kommentierung zur Erteilung des europäischen Nachlasszeugnisses nach dem EU-ErbR Verordnung aktualisiert und überarbeitet („Il certificato successorio europeo, un aggiornamento del Vademecum alla luce della prassi“ – Consiglio nazionale del notariato, Rom, 19.05.2020).

In Italien sind die Notare für die Erteilung der Europäischen Nachlasszeugnisse (ENZ) zuständig.