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Mehr Schutz für italienische Hersteller und mehr Transparenz für die Verbraucher

Mehr Schutz für italienische Hersteller und mehr Transparenz für die Verbraucher

Der Verband „Italian Sounding e. V.“, an dessen Gründung unsere Kanzlei beteiligt war, ist laut Schreiben des Bundesamtes für Justiz vom 13.10.2023 mit sofortiger Wirkung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG eingetragen worden.

Das ist ein gewaltiger Schritt nach vorne für den Schutz der Erzeugnisse, die tatsächlich aus Italien stammen, gegen die vielen Produkte die eine italienische Herkunft durch eine italienische Flagge, eine Gondel oder das Kolosseum nur vortäuschen. Der Verband ist jetzt rechtlich berechtigt, gegen unlautere Wettbewerbshandlungen vorzugehen. Es gibt damit endlich eine Einrichtung, an die sich insbesondere kleinere und mittlere italienische Erzeuger und Lebensmittelhändler wenden können, um unlautere Wettbewerber anzuzeigen.

In Italien genießen Maßnahmen gegen den unlauteren Wettbewerb auch einen öffentlich-rechtlichen Schutz, sodass sich die Frage nach einem aktivlegitimierten Verband nicht stellt. Eine Anzeige beim Ordnungsamt oder bei der Polizei genügt dort schon.

Weiteres unter www.italian-sounding.de .