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Neue Regeln zum Transparenzregister in Deutschland

Gesellschaftsrecht

Neue Regeln zum Transparenzregister in Deutschland

Über die Einführung des Transparenzregisters hat der Mandantenbrief schon berichtet. Der Gesetzgeber hat einige Änderungen beschlossen, die am 1.8.2021 in Kraft getreten sind. Danach sind jetzt alle Gesellschaften eintragungspflichtig. Für deutsche und europäische Aktiengesellschaften gilt eine Eintragungsfrist bis zum 31.3.2022, für GmbHs, Partnerschaften und Genossenschaften bis zum 30.6.2022, für die restlichen Gesellschaften bis zum 31.12.2022. Vereine werden jetzt schon von Amts wegen eingetragen.

Prüfen Sie daher, ob ihre Gesellschaft schon eingetragen ist. Für praktische Hinweise stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.