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Neues Staatsangehörigkeitsrecht

Neues Staatsangehörigkeitsrecht

Die Bundesrepublik hat den Grundsatz aufgegeben, dass Mehrstaatigkeit nach Möglichkeit vermieden werden sollte und hat den Zugang zum deutschen Pass erleichtert. Wer in Deutschland geboren wurde und ausländische Eltern hatte, musste sich bislang an seinem 19. Geburtstag für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Dieser Entscheidungszwang entfällt: In Zukunft können beide Pässe behalten werden.