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Nicht ausgebildeter Auszubildender

Arbeitsrecht

Nicht ausgebildeter Auszubildender

Deutschland wird wegen seines dualen Systems bei der Ausbildung von Fachkräften international beneidet. Der Auszubildende wird 3,5 Tage in der Woche im Betrieb ausgebildet, 1,5 Tage in der Berufsschule. Die monatliche Vergütung für einen Auszubildenden beträgt je nach Lehrjahr (die durchschnittliche Ausbildung dauert drei Jahre) und nach Branche ca. 600-800 Euro.

Der Besuch der Berufsschule entbindet aber den Betrieb nicht davon, ihn während der betrieblichen Praxis auch tatsächlich auszubilden und ihn nicht als reine Arbeitskraft einzusetzen.

Ein Auszubildender, der im Betrieb eben nur arbeiten durfte, klagte gegen seinen Arbeitgeber auf die Differenz zwischen der Ausbildungsvergütung und dem Gehalt eines gewöhnlichen Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht Bonn (Urteil vom 8.7.2021, AZ 1 CA 308/2) und bekam Recht. Der Richter verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung nach einer Lohngruppe eines bestehenden Rahmentarifvertrages. Auch in Deutschland existieren Kollektivverträge, sie sind aber größtenteils nicht allgemeinverbindlich.