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Öffentliche Ausschreibungen: Neues Gesetz

Öffentliche Ausschreibungen: Neues Gesetz

Das öffentliche Auftragswesen soll in Italien in ein einheitliches Gesetzbuch mit 230 Artikeln zusammengefasst werden. Eine entsprechende Vorlage liegt der Regierung vor, die auf der Grundlage des Gesetzes 78/2022 ein entsprechendes Dekret vorbereiten kann. Sollte die Vorlage umgesetzt werden, werden erstmals in Italien Subunternehmer bei öffentlichen Aufträgen zugelassen werden. Der Mandantenbrief wird berichten.