Das öffentliche Auftragswesen soll in Italien in ein einheitliches Gesetzbuch mit 230 Artikeln zusammengefasst werden. Eine entsprechende Vorlage liegt der Regierung vor, die auf der Grundlage des Gesetzes 78/2022 ein entsprechendes Dekret vorbereiten kann. Sollte die Vorlage umgesetzt werden, werden erstmals in Italien Subunternehmer bei öffentlichen Aufträgen zugelassen werden. Der Mandantenbrief wird berichten.
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