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Superbonus 110%: Einmalige Gelegenheit das Haus in Italien auf Kosten des Staates zu sanieren

Immobilienrecht

Superbonus 110%: Einmalige Gelegenheit das Haus in Italien auf Kosten des Staates zu sanieren

Mit dem Gesetzesdekret „Rilancio“ (Gesetzesdekret Nr. 34 vom 19. Mai 2020, umgewandelt in Gesetz Nr. 77 und veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 18. Juli) hat die italienische Regierung einen Superbonus auf den Weg gebracht. Für Arbeiten zur energetischen Sanierung, welche zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 durchgeführt werden wird eine Steuererleichterung in Höhe von 110 % gewährt. Voraussetzung ist die Erhöhung der Energieklasse des Gebäudes um mindestens zwei Stufen, wobei auch die Installation von Photovoltaikanlagen und Ladestationen für elektrische Fahrzeuge berücksichtigt werden.

Der von der italienischen Regierung eingeführte Superbonus wurde auch in einem Leitfaden der Agentur der Einnahmen mit zahlreichen praktischen Fallbeispielen erläutert (s. u. https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/20143/233439/Guida_ Superbonus110.pdf/49b34dd3-429e-6891-4af4- c0f0b9f2be69).

Der Superbonus wird in Höhe von 110 Prozent der Kosten anerkannt, die in fünf gleichen Jahresraten auf die Begünstigten verteilt werden. Der Bonus kann für die vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 getätigten, nachgewiesenen Ausgaben zu Lasten des Antragstellers für Bauarbeiten an Gemeinschaftsteile von Eigentümergemeinschaften, unabhängigen Immobilien und einzelnen Immobilieneinheiten (bis maximal zwei) beantragt werden. Hingegen kann er nicht für Eingriffe an Wohneinheiten der Liegenschaftskategorien A1 (herrschaftliche Wohnung), A8 (Landhäuser) und A9 (Schlösser) in Anspruch genommen werden.

Wer kann den Superbonus in Anspruch nehmen?

  • Natürliche Personen für Baumaßnahmen in einzelne Immobilieneinheiten bis zu maximal zwei Immobilieneinheiten pro Eigentümer;
  • Wohnungseigentümergemeinschaften für alle Arbeiten auf gemeinsamen Flächen, zum Beispiel: Wärmeisolierung der Außenfassade, Installation oder Austausch der Heizanlage;
  • Volkswohnbau-Institut IACP (Istituto Autonomo Case Popolari),Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum;
  • in öffentlichen Verzeichnissen eingetragene Einrichtungen des dritten Sektors: ONLUS, Volontariat- Organisationen, Vereine zur Förderung des Gemeinwesens APS (Associazioni di Promozione Sociale);
  • Amateursportverbände und -vereine (für Arbeiten an Immobilien, die als Umkleideräume dienen).

Wie Sie vom Superbonus profitieren können: Es bestehen die Optionen Abzug, Abtretung und Ermäßigung

  • Abzug des Steuerguthabens direkt über die Steuererklärung in einem Zeitraum von 5 Jahren
  • Abtretung der Steuergutschrift an Dritte, einschließlich Banken
  • Rechnungsrabatt von Seiten des Betriebes, welcher die den Superbonus betreffenden Arbeiten ausführt, von bis zu 100% des Betrages der Maßnahmen einschließlich Mehrwertsteuer. In diesem Fall ist es der ausführende Betrieb, der das Steuerguthaben direkt in einem Zeitraum von 5 Jahren nutzen oder es an Dritte, einschließlich Banken, abtreten kann.